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Florian Huber e.U. — Stand: April 2026
Diese AGB sind auf B2B-Projekte zugeschnitten, insbesondere für Industrial Design, Produktentwicklung, Prototyping, Designberatung sowie digitale und AI/KI-gestützte Leistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Florian Huber e.U., Mariahilferstraße 124/13a, A-1070 Wien, Österreich (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, außer ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterfertigung eines Angebots, Freigabe per E-Mail oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Briefingprotokoll, Auftragsbestätigung und gegebenenfalls schriftlich dokumentierten Änderungswünschen.
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Industrial Design, Produktentwicklung, Konzeption, Rapid Prototyping, Designberatung, Visualisierung, digitale Konzepte sowie AI/KI-gestützte Kreativ- und Entwicklungsleistungen.
Nachträgliche Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden gesondert nach Aufwand oder auf Basis eines ergänzenden Angebots verrechnet. Innerhalb des vereinbarten Rahmens besteht gestalterische und methodische Freiheit des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Dateien, Freigaben, Materialien und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, übermittelte Entwürfe, Konzepte, Texte, Visualisierungen, Prototypen, technische Zwischenstände und sonstige Arbeitsergebnisse innerhalb von drei Werktagen zu prüfen und schriftlich freizugeben oder konkret zu beanstanden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die betreffenden Leistungen als genehmigt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise selbst zu erbringen oder durch fachkundige Dritte, freie Mitarbeiter, Hersteller, Softwareanbieter oder sonstige Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen.
Externe Kosten, insbesondere für Modelle, Prototypen, 3D-Druck, Fertigung, Reiseaufwand, Stockmaterial, Fonts, Software, Hosting, APIs, Lizenzen, Domains, Hardware, Testaufbauten, Versand oder Fremdgewerke, sind vom Auftraggeber gesondert zu tragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten, Logos, Bilder, Marken, Texte, CAD-Dateien und sonstige Unterlagen frei von Rechten Dritter sind oder für den vereinbarten Zweck wirksam genutzt werden dürfen. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer bei Ansprüchen Dritter aus einer Verletzung solcher Rechte schad- und klaglos.
Soweit Leistungen unter Einsatz von AI/KI-Systemen, Automationen oder Drittsoftware erbracht werden, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine dauerhafte Verfügbarkeit dieser Systeme und keine vollständige Fehlerfreiheit, Schutzrechtsfreiheit oder rechtliche Unbedenklichkeit der generierten Ergebnisse. Der Auftraggeber hat Resultate vor produktiver, rechtlicher, technischer oder kommerzieller Nutzung eigenständig zu prüfen.
Bei Konzepten, Prototypen, Visualisierungen, Renderings, 3D-Daten, Musterteilen und Rapid-Prototyping- Leistungen handelt es sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, um Entwicklungs- und Entscheidungsgrundlagen. Serienreife, Zertifizierungen, Materialfreigaben, Sicherheitsprüfungen, Zulassungen, Produktionsfreigaben oder normkonforme technische Dokumentation sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
Angegebene Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich unverbindliche Zieltermine, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Fristen verschieben sich angemessen, wenn Mitwirkungsleistungen, Freigaben oder Unterlagen des Auftraggebers verspätet erfolgen oder wenn zusätzliche Leistungen beauftragt werden.
Ereignisse höherer Gewalt, Ausfälle von Drittanbietern, Lieferengpässe, technische Störungen, behördliche Maßnahmen oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Leistungsfrist für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
Sämtliche Honorare verstehen sich in Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Mangels abweichender Vereinbarung ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorschüsse, Akontozahlungen und Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Zusätzlich sind angemessene Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Ist eine Überschreitung von mehr als 15 % absehbar, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber informieren. Bis zu einer Überschreitung von 15 % gilt die Zustimmung als vorweg erteilt, soweit die Mehrkosten sachlich durch den Projektverlauf begründet sind.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen aufzurechnen, außer diese wurden schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
Bei Zahlungsverzug oder wesentlichen Verletzungen von Mitwirkungspflichten ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Klärung auszusetzen. Bereits erbrachte Teilleistungen sind in diesem Fall vertragsgemäß zu vergüten.
Kündigt oder storniert der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag vorzeitig oder bricht er ein Projekt ohne vom Auftragnehmer zu vertretenden wichtigen Grund ab, sind die bis dahin erbrachten Leistungen samt angefallenen Fremdkosten zu vergüten. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, den entfallenen Resthonoraranspruch gemäß § 1168 ABGB geltend zu machen, abzüglich dessen, was infolge des Unterbleibens der Leistung erspart oder anderweitig erworben wurde.
Bereits die Einladung zur Ausarbeitung von Präsentationen, Konzepten, Entwürfen, Strategieansätzen, Designrichtungen oder sonstigen Vorleistungen begründet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, einen entgeltlichen Auftrag. Wird die Höhe der Vergütung für eine Präsentation oder Konzeptphase nicht gesondert vereinbart, steht dem Auftragnehmer eine angemessene Vergütung zu.
Sämtliche im Rahmen von Pitches, Präsentationen oder Angebotsphasen vorgestellten Ideen, Konzepte, Visualisierungen, Texte, Strukturen, Gestaltungsansätze und sonstigen Vorarbeiten dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder genutzt, weiterentwickelt, an Dritte weitergegeben noch wirtschaftlich verwertet werden, auch wenn sie keine urheberrechtliche Werkhöhe erreichen.
Sämtliche Urheber-, Eigentums- und sonstigen Schutzrechte an Entwürfen, Konzepten, 3D-Modellen, Visualisierungen, CAD-Daten, Prototypen, Texten, Präsentationen, Dokumentationen, Quellcodes und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer.
Mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht im ausdrücklich vereinbarten Umfang und für den vereinbarten Zweck. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Serienverwertung, Mehrfachverwendung, internationale Nutzung oder Weitergabe an Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Offene Dateien, editierbare Produktionsdaten, Arbeitsdateien, Quellcodes, Prompt-Bibliotheken, Parametriken, Rohdaten, Entwicklungsstände oder sonstige interne Herstellungsgrundlagen sind nur dann herauszugeben, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet wurde.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene oder veröffentlichte Projekte unter Nennung des Namens und gegebenenfalls des Logos des Auftraggebers als Referenz für Eigenwerbung, Portfolio, Website, Vorträge und Social Media zu verwenden, sofern nicht berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen oder schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen ab Lieferung oder Freigabe, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen ab Entdeckung, schriftlich und konkret zu rügen. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt.
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat der Auftragnehmer zunächst das Recht auf Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Erst wenn die Verbesserung fehlschlägt oder unzumutbar ist, kann der Auftraggeber Preisminderung verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe bzw. Freigabe.
Der Auftragnehmer haftet, ausgenommen Personenschäden, nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Datenverluste, Produktionsausfälle oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des betroffenen Projekts begrenzt. Dies gilt auch für Ansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung und culpa in contrahendo.
Für rechtliche, technische, regulatorische oder wirtschaftliche Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Basis der Leistungen trifft, bleibt der Auftraggeber selbst verantwortlich. Insbesondere obliegt ihm die Prüfung auf marken-, design-, urheber-, wettbewerbs-, produktsicherheits-, zulassungs- und branchenspezifische Anforderungen.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltene vertrauliche Informationen, Unterlagen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet.
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Wien.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.